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Geänderte Spielregeln ab Februar 2002 : Zum 1. Februar 2002 haben wir die bisherigen Spielregeln etwas überarbeitet , da es offensichtlich war , dass nicht alle angemeldeten Personen auch wirklich ein Interesse daran hatten -und haben- bei der RSE zu arbeiten . Um mehr Zeit für die aktiven Lokführer zu haben gelten ab sofort die Folgenden Grundsätze : Jeder angemeldete Lokführer kann bestimmen wie viele Fahrten er pro Monat leisten will. Die Zahl der Fahrten legt er jeden Monat neu fest und bestellt sie bis zum 02. des Monats im Service Büro.( Die Fahrt kann frei aus dem gültigen Fahrplan der RSE gewählt werden - Eine bestimmte Fahrtlänge o.ä. werden nicht vorgegeben . ) - Sollte ein Lokführer nach drei Monaten keine Fahrt angemeldet und absolviert haben wird er automatisch aus der Mitarbeiterliste gelöscht und gilt dadurch als “entlassen “ . - Bei einer Anmeldung als Lokführer wird ab sofort eine Probezeit von drei Monaten eingeführt . In dieser Zeit wird der Lokführer Azubi einer von der RSE vorgegebenen Dienststelle zugeteilt und kann somit nur eingeschränkt Zugfahrten bestellen . Nach Ablauf der Probezeit besteht dann die Möglichkeit das Angebot der RSE im vollen Umfang zu nutzen . - Jeder Lokführer der RSE wird - nachdem er eine bestimmte Anzahl von Fahrten durchgeführt hat - automatisch befördert und erhält dadurch die Zulassung für neue Lokomotivtypen . ( Eine genaue Aufstellung finden Sie unten ) . - Für jede geleistete Fahrtstunde wird von der RSE ein Gehalt in virtuellen Euro an den Lokführer gezahlt . Die Höhe der Auszahlung hängt vom Dienstrang und von der geleisteten Stundenzahl ab .Eine Aufstellung der Stundenlöhne kann im Service Büro eingesehen werden . Trotz dieser “Vorschriften “ ohne die es leider nicht zu funktionieren scheint- wünschen wir Ihnen / Euch viel Spaß bei der virtuellen Eisenbahn .
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Hinweis : Bei Steuerwagen geführten Zügen ist die am Schluß laufende Zuglok maßgebend .
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